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Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung |
Nach einer Entscheidung des AG Waiblingen kann der Empfänger einer
Rechnung, in welcher der Aussteller seine Steuernummer nicht angegeben
hat, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Zahlung geltend
machen. Dies wurde für den Fall entschieden, dass der Empfänger
vorsteuerabzugsberechtigt ist und ohne Angabe der Steuernummer in
Gefahr gerät, die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt nicht abziehen zu
dürfen.
Wir weisen auf die folgenden Angaben hin, die eine Rechnung enthalten muss:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
- Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende und nur einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
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